Klasse A

Der "große" Motorradführerschein
Mit 20 bzw. 24 Jahren ohne Begrenzung

Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern ohne Einschränkung der Motorleistung. 

Für den Motorradführerschein der Klasse A muss man mit zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 20 Jahre alt sein bzw. ohne Vorbesitz kann die Klasse A erst mit 24 Jahren gemacht werden. 

Erforderlich ist für die theoretische Ausbildung eine Mindestteilnahme an 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 min, welcher sich bei einer Führerscheinerweiterung auf 6 Doppelstunden reduziert. Zusätzlich sind an 4 Doppelstunden Klasse A-Unterricht teilzunehmen. 

Die Teilnahme an zusätzlichen Theoriestunden ist kostenlos. 

Die praktische Ausbildung kann nach den ersten theoretischen Kenntnissen verzahnend ineinander übergehend, begonnen werden. 

Für die praktische Ausbildung unterscheidet man zwischen Übungsfahrten, welche nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und bei denen die benötigte Menge sich von Schüler zu Schüler unterscheidet, und den besonderen Ausbildungsfahrten, die der Gesetzgeber vorschreibt. Die sogenannten Sonderfahrten setzen sich wie folgt zusammen. 

  • 5 Überlandfahrten 
  • 4 Autobahnfahrten 
  • 3 Fahrten bei Dunkelheit 

Ohne Vorbesitz der Klasse A2 

Um den Führerschein der Klasse A direkt zu erwerben, musst Du mind. 24 Jahre alt sein und es muss ein theoretischer und praktischer Unterricht absolviert sowie eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. 



Bei Vorbesitz der Klasse A2 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist kein vorgeschriebener theoretischer oder praktischer Unterricht erforderlich. Es muss lediglich eine praktische Prüfung beim TÜV abgelegt werden. 

Ablaufplan