KLASSE B/B197

Der Autoführerschein

Der Führerschein der Klasse B/B197 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Bei Anhängern über 750 kg zul. Gesamtmasse darf das gesamte Gespann 3,5 t zul. Gesamtmasse nicht übersteigen.

Für den "klassischen" Autoführerschein muss man 18 Jahre alt sein oder man nutzt die Möglichkeit des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren.

Für die theoretische Ausbildung kann der Unterricht in einer unseren Filialen gemacht werden.

Erforderlich ist für die theoretische Ausbildung eine Mindestteilnahme an 12 Doppelstunden
Grundstoff á 90 min, welcher sich bei einer Führerscheinerweiterung auf 6 Doppelstunden reduziert.
Zusätzlich sind an 2 Doppelstunden Klasse B-Unterricht teilzunehmen.

Die Teilnahme an zusätzlichen Theoriestunden ist kostenlos.

Die praktische Ausbildung  kann nach den ersten theoretischen Kenntnissen verzahnend ineinander übergehend, begonnen werden.

Für die praktische Ausbildung unterscheidet man zwischen Übungsfahrten, welche nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und bei denen die benötigte Menge sich von Schüler zu Schüler unterscheidet, und den besonderen Ausbildungsfahrten die der Gesetzgeber vorschreibt. Die sogenannten Sonderfahrten setzen sich wie folgt zusammen.

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Fahrten bei Dunkelheit

Für den Führerschein der Klasse B muss eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden.
Bei der Klasse B197 sind während der Ausbildung auf dem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe mindestens 10 Fahrstunden je 45 Minuten mit einem Schaltwagen zu absolvieren. Im Anschluss erfolgt eine 15-Minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer, um die Befähigung zum Führen eines Schaltwagens zu bestätigen.
Mit der Klasse B197 dürfen nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung Kraftfahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe im In- und Ausland gefahren werden.

Ablaufplan