Klasse A2

Der "kleine" Motorradführerschein

Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit max. 35 KW und max. 0,2 KW pro kg Gewicht des Motorrades. 

Für den Motorradführerschein der Klasse A2 muss man 18 Jahre alt sein und kann diesen ohne Vorbesitz erwerben. 

Erforderlich ist für die theoretische Ausbildung eine Mindestteilnahme an 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 min, welcher sich bei einer Führerscheinerweiterung auf 6 Doppelstunden reduziert.
Zusätzlich ist an 4 Doppelstunden Klasse A-Unterricht teilzunehmen. 

Die Teilnahme an zusätzlichen Theoriestunden ist kostenlos. 

Die praktische Ausbildung kann nach den ersten theoretischen Kenntnissen verzahnend ineinander übergehend, begonnen werden. 

Für die praktische Ausbildung unterscheidet man zwischen Übungsfahrten, welche nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und bei denen die benötigte Menge sich von Schüler zu Schüler unterscheidet, und den besonderen Ausbildungsfahrten, die der Gesetzgeber vorschreibt
Die sogenannten Sonderfahrten setzen sich wie folgt zusammen. 

  • 5 Überlandfahrten 
  • 4 Autobahnfahrten 
  • 3 Fahrten bei Dunkelheit 

Ohne Vorbesitz der Klasse A1 

Um den Führerschein der Klasse A2 direkt zu erwerben, muss ein theoretischer und praktischer
Unterricht absolviert sowie eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. 



Bei Vorbesitz der Klasse A1 

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist kein vorgeschriebener theoretischer oder praktischer Unterricht erforderlich.
Es muss lediglich eine praktische Prüfung beim TÜV abgelegt werden. 

Ablaufplan